Aktenvernichter / Shredder

Aktenvernichter / Shredder
Auch im digitalen Zeitalter wird trotzdem noch eine Vielzahl an Dokumenten in Papierform erzeugt. Besonders wenn es um Dokumente mit vertraulichen Inhalten geht, wird noch bevorzugt zum guten, alten Blatt Papier gegriffen. Ob nun Kontoauszüge, Policen, Verträge, Rechnungen, Briefe oder amtliche Schreiben, irgendwann ist dann der Zeitpunkt gekommen, an dem Sie diese Unterlagen entsorgen möchten und / oder dürfen.
Es gibt Aktenvernichter (Shredder) mit geradem Schnitt (Streifenschnitt) oder mit Partikelschnitt (längs & quer). Die Art der Schnitte richten sich nach verschiedenen Sicherheitsstufen: P-1 = für allgemeines Schriftgut, P-2 = für interne Unterlagen, P-3 = für sensible und vertrauliche Unterlagen, P-4 = für besonders sensible und vertrauliche Unterlagen, P-5 = für geheim zu haltende Unterlagen, P-6 = für Top-Sekret-Unterlagen, wenn außergewöhnlich hohe Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten sind, P-7 = für streng geheim zu haltene Unterlagen, wenn höchste Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten sind.
In der Datenschutznorm (DIN 66399) sind die einzelnen Sicherheitsstufen wie folgt festgelegt:
Stufe P-1 = Streifenbreite kleiner oder gleich 12 mm, Streifenlänge nicht begrenzt, Partikelfläche kleiner oder gleich 2000mm²
Stufe P-2 = Streifenbreite kleiner oder gleich 6 mm, Streifenlänge nicht begrenzt, Partikelfläche kleiner oder gleich 800 mm²
Stufe P-3 = Partikelbreite kleiner oder gleich 2 mm, Partikellänge 80 mm, Partikelfläche kleiner oder gleich 320 mm²
Stufe P-4 = Partikelbreite kleiner oder gleich 6 mm, Partikellänge 40 mm, Partikelfläche kleiner oder gleich 160 mm²
Stufe P-5 = Partikelbreite kleiner oder gleich 2 mm, Partikellänge 15 mm, Partikelfläche kleiner oder gleich 30 mm²
Stufe P-6 = Partikelbreite kleiner oder gleich 1 mm, Partikellänge 12 mm, Partikelfläche kleiner oder gleich 10 mm²
Stufe P-7 = Partikelbreite kleiner oder gleich 1 mm², Partikellänge 5 mm, Partikelfläche kleiner oder gleich 5 mm².
Suchen Sie sich bitte, nach Ihren persönlichen Sicherheitsansprüchen, mit Hilfe der Norm als Leitfaden, die Sicherheitsstufe Ihres Aktenvernichters aus. Denn Jeder Anwender darf für sich oder sein Unternehmen entscheiden, was für eine Sicherheitsstufe er gerne hätte. Es sei denn in Ihrer Behörde, Bank, Institution oder Ihrem Unternehmen gibt es schon hausintern, festgelegte Sicherheitsstufen, die Ihnen vorgeschrieben werden!

Bitte beachten Sie: Mit Aktenvernichtern schützen Sie Ihre privaten Unterlagen vor unberechtigtem Zugriff und in Ihrer Firma vermindern Sie Risiken; z.B. dass Papiere in falsche Hände geraten, Datenschutzgesetze für den Umgang mit personenbezogenen Daten Dritter verletzt werden oder im schlimmsten Fall sogar Mitbewerbern ungewollt Zugang zu internen Informationen ermöglicht werden. Halten Sie Ihre Dokumente geheim. Wählen Sie Ihren Aktenvernichter selbst aus! Ob nun nur für Papier (mit oder ohne Büroklammern) oder auch für Datenträger wie Kreditkarten, CDs oder DVDs, gibt es passende Modelle zum Zerkleinern und Vernichten. Umso kleiner Ihre Dokumente zerstückelt werden, umso größer ist Ihre Geheimhaltung.

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